Personenschäden
Verletzt sich eine dritte Person aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit, können erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen. Versicherungssumme und Ausschlüsse sind deshalb zentral.
Die Betriebshaftpflicht prüft Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen im vereinbarten Umfang.
Verletzt sich eine dritte Person aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit, können erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen. Versicherungssumme und Ausschlüsse sind deshalb zentral.
Beschädigungen fremder Sachen können aus Arbeiten, Produkten, Betriebsstätten oder sonstigen betrieblichen Tätigkeiten entstehen.
Aus Personen- oder Sachschäden können weitere Vermögensfolgen entstehen. Maßgeblich ist, wie der Vertrag solche Folgeschäden erfasst.
Zur Haftpflichtversicherung gehört auch die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen im Rahmen des Vertrags.
Versichert ist nicht abstrakt „das Unternehmen“, sondern die vereinbarte Tätigkeit. Neue Leistungen, Produkte oder Arbeitsmethoden müssen zur Beschreibung passen.
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Produkthaftung, Umwelt, Ausland, Subunternehmer und andere Nebenrisiken müssen je nach Betrieb ausdrücklich geprüft werden.