SICHER mit HELM
BetriebshaftpflichtSICHER mit HELM →·DE|EN
Arbeiten an fremden Sachen

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden gehören gezielt geprüft.

Gerade bei Handwerk, Montage, Reparatur und Service entstehen Schäden häufig genau an der Sache, an der gearbeitet wird.

Unmittelbare Bearbeitung

Standardbedingungen können Schäden an unmittelbar bearbeiteten Teilen ausschließen oder begrenzen. Entscheidend ist der genaue Bedingungswortlaut.

Obhut und Benützung

Auch Sachen, die übernommen, verwahrt, benutzt oder bewegt werden, können besonderen Ausschlüssen oder Sublimits unterliegen.

Folgeschäden unterscheiden

Die Kosten für die eigene mangelhafte Leistung sind von Schäden an anderen Sachen und echten Mangelfolgeschäden zu unterscheiden.

Montage & Reparatur

Je näher die Tätigkeit an fremden Sachen ausgeführt wird, desto wichtiger sind passende Erweiterungen und eine präzise Beschreibung des Arbeitsumfangs.

OGH-Praxis

In einer bereits geprüften Entscheidung zu einem Installationsunternehmen war der Ausschluss für Schäden an unmittelbar bearbeiteten Gebäudeteilen entscheidend. Das zeigt, warum die Deckung nicht nur nach der Überschrift „Betriebshaftpflicht“ beurteilt werden darf.

Zu den OGH-Entscheidungen →