Unmittelbare Bearbeitung
Standardbedingungen können Schäden an unmittelbar bearbeiteten Teilen ausschließen oder begrenzen. Entscheidend ist der genaue Bedingungswortlaut.
Gerade bei Handwerk, Montage, Reparatur und Service entstehen Schäden häufig genau an der Sache, an der gearbeitet wird.
Standardbedingungen können Schäden an unmittelbar bearbeiteten Teilen ausschließen oder begrenzen. Entscheidend ist der genaue Bedingungswortlaut.
Auch Sachen, die übernommen, verwahrt, benutzt oder bewegt werden, können besonderen Ausschlüssen oder Sublimits unterliegen.
Die Kosten für die eigene mangelhafte Leistung sind von Schäden an anderen Sachen und echten Mangelfolgeschäden zu unterscheiden.
Je näher die Tätigkeit an fremden Sachen ausgeführt wird, desto wichtiger sind passende Erweiterungen und eine präzise Beschreibung des Arbeitsumfangs.
In einer bereits geprüften Entscheidung zu einem Installationsunternehmen war der Ausschluss für Schäden an unmittelbar bearbeiteten Gebäudeteilen entscheidend. Das zeigt, warum die Deckung nicht nur nach der Überschrift „Betriebshaftpflicht“ beurteilt werden darf.
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